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Dipl.-Kfm. Karl Alexander Marx
Honorarberater | Finanzanalytiker
Ganzheitliche Finanz- und Vorsorgeberatung
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Honorarberater Köln: Dipl.-Kfm. Karl Alexander Marx
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Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist essentiell für alle ab 1961 Geborenen, das bestätigen auch sämtliche Verbraucherschutzverbände sowie unabhängige Fachverbände, wie z.B. der „Bund der Versicherten“.

Das folgende BdV-Merkblatt empfehle ich zur weiteren Orientierung:
www.bundderversicherten.de/Berufsunfaehigkeit

Weitere häufige Fragen beantwortet das Fachportal "Finanztip":
www.finanztip.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/bu-haeufige-fragen/

 

Was ist in einer BU-Versicherung versichert?

  • Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gleicht die Lücken der Sozialversicherung aus. Sie springt ein, wenn der Versicherte seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.
  • Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Versicherte zu mindestens 50 Prozent außer Stande ist, seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen. Je nach Vertrag können auch vorherige Tätigkeiten bei der Leistungsprüfung herangezogen werden.
  • Es spielt keine Rolle, ob ein Unfall oder eine Krankheit zur Berufsunfähigkeit geführt haben.
  • Der Versicherte erhält die im Vertrag vereinbarte Monatsrente – auch dann, wenn er grundsätzlich noch arbeiten kann. Anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wird er also nicht gezwungen, eine minderqualifizierte Tätigkeit aufzunehmen.
  • Eine Verrechnung mit Leistungen aus der Sozialversicherung findet nicht statt. Auch Einkommen können nicht auf die Leistungen angerechnet werden. Wer allerdings aus einer anderen Tätigkeit vergleichbare Bezüge wie im zuletzt ausgeübten Beruf erhält, kann ggf. auf diese Tätigkeit konkret verwiesen werden. Die Berufsunfähigkeitsrente endet dann.
  • Der Versicherte erhält die Rente während der Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens für die Dauer des Vertrages, der maximal bis Alter 67 läuft.

Die Vergütung einer Berufsunfähigkeits-Versicherungsberatung erfolgt im Regelfalle aus der Vertrags-Courtage. Ein zahlbares Marktanalyse-Honorar fällt nicht an, wenn nach der Analysephase ein Vertragsabschluss erfolgt. In dieser Sparte ist die Beitragsersparnis von Nettotarifen gegenüber Normaltarifen zu gering, als dass diese lohnend wären aus Mandantensicht.
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